05. März 2024
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mind. 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Die Strassenanstösser werden ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. März 2024 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.