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22. April 2024

Einladung ordentliche Gemeindeversammlung am 27. Mai 2024 um 20:00 Uhr im Gemeindesaal 

Traktanden:

  1. Jahresrechnung 2023
  2. Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögen
  3. Grundsatzentscheid Weiterführung der Fusionsabklärungen mit der Gemeinde Gurbrü
  4. Verpflichtungskredit Überarbeitung generelle Wasserversorgungsplanung (GWP)
  5. Teilrevision Friedhof- und Bestattungsreglemen
  6. Reglement zur Übertragung der Feuerwehraufgaben und Erhebung der Ersatzabgabe
  7. Verschiedenes

In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 liegen die folgenden Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf:

Der Fusionsabklärungsbericht wird rund drei Wochen vorher auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufliegen und auf der Webseite www.wileroltigen.ch ersichtlich sein.

Für nähere Informationen wird auf die Botschaft zur Gemeindeversammlung verwiesen, welche vor der Versammlung in alle Haushaltungen verteilt wird. Die Botschaft kann vor der Versammlung auch auf der Webseite www.wileroltigen.ch eingesehen werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Es wird auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz aufmerksam gemacht.

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wileroltigen angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung herzlich eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind ebenfalls willkommen.