Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt. Als höchstes politisches Organ der Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung über die unübertragbaren Sachgeschäfte, wie den Erlass von Reglementen, das Gemeindebudget, die Genehmigung der Rechnung, die Festsetzung der Gemeindesteuern sowie grössere finanzielle Verpflichtungen.
Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidenten, die Gemeinderäte vertreten die Sachgeschäfte ihrer Ressorts. Die Stimmberechtigten erhalten vor der Gemeindeversammlung eine Botschaft.