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25. März 2024

Publikation der öffentlichen Auflage aufgrund des Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 Abs. 3 BauG i.V.m. Art. 122 Abs. 7 BauV

Änderungen des Zonenplans Baugebiet, des Zonenplans Gewässerraum, Landschaft und Naturgefahren sowie des Baureglements aufgrund des Genehmigungsverfahrens.

Der Gemeinderat von Wileroltigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen aufgrund der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung nach Art. 122 Abs. 7 BauV vorzunehmen.

Zur Information liegen folgende Unterlagen bei:

Die Akten liegen während 40 Tagen, vom 2. April bis 12. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Wileroltigen öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die vorliegenden Änderungen innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich und begründet eingereicht werden.

Wileroltigen, 25. März 2024
Gemeinderat Wileroltigen